- Für die Fachgruppe (FG) sind verbindlich die Satzung der GI,
die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen
Beschlüsse des Präsidiums sowie die jeweiligen Beschlüsse
des Leitungsgremiums - Fachausschuß oder Fachbereich -, dem die
FG zugeordnet ist. Ist die FG mehreren GI-Gliederungen zugeordnet, ist
das Leitungsorgan maßgebend, das die Federführung hat.
- Benennung der Fachgruppe
"Objektorientierte Software-Entwicklung"
- Zuständige GI-Gliederung und, bei gemeinsamen Fachgruppen,
übrige beteiligte GI-Gliederungen
- GI-Fachausschuß 2.1 (Softwaretechnik und Programmiersprachen)
- GI-Fachbereich 2 (Softwaretechnologie und Informationssysteme)
- Aufgaben und Ziele der Fachgruppe
Ziel dieser Fachgruppe soll sein, sowohl Forschenden und Lehrenden an
Hochschulen als auch insbesondere Anwendern aus der Industrie ein Forum zu
bieten, um den Einsatz objektorientierter Technologien zu unterstützen und
die Aktivitäten einzelner zu bündeln.
Geplante Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Einsatz objektorientierter Analyse- und Entwurfsmethoden bei der
Software-Entwicklung
- Objektorientierte Programmierung
- Application Frameworks, Standard-Architekturen, Klassenbibliotheken
- Metriken für objektorientierte Software-Entwicklung
- Konsequenzen objektorientierter Software-Entwicklung auf den
Software-Lebenszyklus
- Neue Tätigkeitsbereiche bei objektorientierter Software-Entwicklung
(z.B. Reuse Librarian)
- Übergang von strukturierter zu objektorientierter Entwicklung
- Objektorientiertes Testen
- Hybride Sprachen
- OODB in der Software-Entwicklung
- Verteilte Objekthaltung
- Grundlagen und formale Modelle
- Standards, Normen
- Begriffsbildung
- Geplante Aktivitäten der Fachgruppe
- Einrichtung einer Informationsbörse zum
Austausch von Erfahrungen über Einsatz von Methoden und Tools,
Literatur, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem World Wide
Web.
- Mitorganisation von GI-Softwaretechnik-Tagungen
- Einrichtung und Unterhalt einer Mailingliste der Mitglieder der
Fachgruppe und derer Interessenten
- Mitgliedschaft
- Beitritt: Jedes persönliche GI-Mitglied oder jeder
Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitglieds kann durch
schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle Mitglied in der
Fachgruppe werden; Personen, die nicht GI-Mitglieder sind, kann die
Fachgruppenleitung (FGL) auf schriftlichen Antrag als Mitglied in
die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt mindestens für
ein Kalenderjahr.
- Ende der Mitgliedschaft: Die Fachgruppenmitgliedschaft endet
durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Jedes Fachgruppenmitglied
kann durch schriftliche Erklärung gegenber der Geschäftsstelle
zum Jahresende austreten. Die Erklärung muß bis zum 1. Oktober
des selben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer
Erhöhung des Fachgruppenbeitrags bzw. einer Änderung dieser
Fachgruppenordnung eingegangen sein.
Die FGL kann, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einstimmig den
Ausschluß eines Mitglieds der Fachgruppe beschließen,
wenn das Fachgruppenmitglied drei Monate nach Jahresbeginn seinen
Beitrag noch nicht bezahlt hat und dieser trotz Mahnung nicht
innerhalbeines Monats eingeht.
- Rechte und Pflichten eines Mitglieds: Jedes Fachgruppenmitglied
erhält folgende Publikation:
Falls die FG einen Jahresbeitrag erhebt, ist jedes Fachgruppenmitglied
verpflichtet, den Jahresbeitrag im voraus zu bezahlen.
- Fachgruppenleitung (FGL)
- Zusammensetzung: Die FGL setzt sich zusammen aus 3
Mitgliedern der FG, die von der FG gewählt oder bei einer Neugründung
von der Leitung der übergeordneten Gliederung berufen werden, und aus
maximal 6 externen Fachexperten, die auf Vorschlag der FGL von der
zuständigen FAL oder FBL bestätigt werden; Fachexperten müssen
nicht GI-Mitglieder sein. Die Amtszeit jeder FGL ist auf maximal drei Jahre
begrenzt und beginnt mit der Bestätigung der gewählten bzw. bei einer
Neugründung mit der Einsetzung der berufenen Mitglieder der FGL. Sinkt
die Zahl der gewählten bzw. der berufenen FGL-Mitglieder durch vorzeitiges
Ausscheiden unter die Zahl 2, müssen Nachwahlen bzw. Nachberufungen
vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl oder
Neuberufung zulsäsig.
- Sprecher und stellvertretender Sprecher der FG: Die FGL wählt
aus ihrer Mitte den Sprecher und den stellvertretenden Sprecher der FG, deren
Amtszeit spätestens mit der Amtszeit der FGL endet. Beide müssen von
der übergeordneten GI-Gliederung bestätigt werden und Mitglieder der
GI sein.
- Referenten: Auf Vorschlag des Sprechers kann die FGL aus ihrer
Mitte verantwortliche Referenten für wichtige, vordefinierte
Aufgabenbereiche berufen.
- Vorzeitiges Ausscheiden von FGL-Mitgliedern: Scheiden der
Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent vorzeitig aus der FGL aus,
wird die jeweils vakate Position von der FGL durch Wahl aus ihrer Mitte neu
besetzt. Alternativ ist folgendes weitergehendes Verfahren zulässig: Mit
dem Ausscheiden des Sprechers legen auch sein Stellvertreter und die Referenten ihre Ämter nieder; die FGL wählt dann aus ihrer Mitte einen neuen
Sprecher, seinen Stellvertreter und sämtliche Referenten. Die Amtszeit der
neu Gewählten endet spätestens mit der Amtszeit der FGL
(Siehe auch 7.5).
- Die FGL kann ihren Sprecher durch Neuwahl vorzeitig von seinen Aufgaben
entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können sein Stellvertreter
oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren Aufgaben entbunden werden.
- Die Leitung der der Fachgruppe übergeordneten Gliederung (FAL oder
FBL) kann mit absoluter Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher der FG von
seinen Aufgaben entbinden; die Neuwahl des Sprechers erfolgt entsprechend
7.4.. Erhebt die FGL gegen die Entbindung ihres Sprechers Einspruch,
entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch
zurück, muß die FGL entsprechend 9 neu gewählt werden.
- Mitgliederverwaltung und Finanzen
- Mitgliederverwaltung: Die Verwaltung der Daten der
Fachgruppenmitglieder erfolgt ausschließlich in der Geschäftsstelle.
- Finanzen: Erhebt die FG durch Beschluß der FGL (alternativ:
ihrer Mitgliederversammlung), der zu seiner Gültigkeit noch der Zustimmung
des Schatzmeisters bedarf, mit einfacher Mehrheit (alternativ: absoluter oder
Zwei-Drittel-Mehrheit) einen Jahresbeitrag, so soll dieser für
persönliche bzw. für den Mitgliedsvertreter eines fördernden
GI-Mitglieds deutlich niedriger sein als für persönliche
Fachgruppenmitglieder, die nicht GI-Mitglied sind.
Der Jahresbeitrag einer FG wird von der Geschäftsstelle angefordert; bei
Fachgruppenmitgliedern, die zugleich GI-Mitglied sind, wird er zusammen mit
dem GI-Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Die Festsetzung eines
FG-Jahresbeitrags für ein Kalenderjahr muß der Geschäftsstelle
spätestens bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Vorjahres
mitgeteilt werden.
Sofern die FG über eigene Einnahmen verüfgt (Fachgruppenbeiträge,
Spenden, Tagungsüberschüsse u.a.), richtet diese ein von der
Geschäftsstelle zentral verwaltetes Unterkonto ein. Die Einrichtung
eigener Bankkonten ist der Fachgruppe nicht gestattet. Für ihr
FG-Unterkonto legt die FGL dem Schatzmeister bis zum 15.05. eines jeden Jahres
einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor.
Ausgaben außerhalb dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Präsidiums. Vierteljährlich ist eine Abrechnung
über die Einnahmen und Ausgaben der FG von der GI-Geschäftsstelle zu
erstellen und der FGL zuzuleiten.
Weitere Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von Mitteln bei
anteiligen Tagungsüberschüssen, enthält Absatz 4.4 der
Geschäftsordnung der GI-Gliederungen.
- Wahl von Mitgliedern der FGL
Die Wahl kann entweder durch die Einberufung einer Versammlung der Mitglieder
der Fachgruppe (9.1), oder durch Briefwahl (9.2 ff) erfolgen.
- Wahl von Mitgliedern der FGL durch eine Wahlversammlung: Der
Sprecher der FG beruft mit einer Frist von sechs Wochen eine Wahlversammlung
der FG-Mitglieder ein; die Einladung muß die Zahl der zu besetzenden
Positionen angeben und ihr muß eine vorläufige Liste der Kandidaten
für die FGL beigefügt sein. Der FG-Sprecher eröffnet die
Wahlversammlung, veranlasst die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem
dann die Versammlungsleitung.
Der Wahlleiter eröffnet nochmals die Kandidatenliste; die endgültige
Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten, wie
FGL-Mitglieder zu wählen sind, und darf nur die Namen solcher Kandidaten
enthalten, die in der Versammlung der Annahme einer eventuellen Wahl
mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt haben.
Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen in der FGL besetzt werden müssen, so
sind die Kandidaten mit den höchsten Zustimmungsergebnissen
(Ja/Nein-Stimmen-Differenz) gewählt. Der Wahlleiter schreibt ein
Wahlprotokoll, das der Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt und an den
Sprecher der übergeordneten GI-Gliederung versandt wird mit der Bitte,
die Wahl zu bestätigen.
- Briefwahl der FGL
- Wahlleiter: Die amtierende FGL bestellt eine Wahlkommission,
bestehend aus einem Wahlleiter, seinem Stellvertreter und bis zu 4
Beisitzern zur Durchführung der Briefwahl für die FGL-Mitglieder.
- Kandidatenvorschläge: Der Wahlleiter sammelt
Kandidatenvorschläge aus der Mitgliedschaft der FG; kandidieren kann
jedes FG-Mitglied mit Ausnahme der Mitglieder der Wahlkommission. Die
endgültige Kandidatenliste sollte mindestens so viele Namen enthalten,
wie Mitglieder der FGL zu wählen sind, ein Kandidat kann nur dann in die
Liste aufgenommen werden, wenn er zuvor der Annahme einer eventuellen Wahl
zugestimmt hat.
- Briefwahlunterlagen: Die Unterlagen für die Briefwahl
umfassen:
- den Stimmzettel, der die Kandidatenliste enthält, bei jedem Kandidaten
kann entweder "Ja" oder "Nein" angekreuzt werden;
- einen unbeschrifteten Briefumschlag zur Aufnahme des ausgefüllten
Stimmzettels;
- einen größeren Briefumschlag mit der Anschrift des Wahlleiters
als Empfänger sowie mit Namen, Anschrift, Mitgliedsnummer und Unterschrift
des absendenden Fachgruppenmitglieds;
- ein Informationsblatt, das stichwortartige Angaben zur Person der
Kandidaten sowie eine Beschreibung des Wahlverfahrens und den Endtermin
für den Eingang des Wahlbriefes beim Wahlleiter enthält.
- Zur Feststellung des Wahlergebnisses beruft der Wahlleiter den
Wahlausschuß unverzüglich ein. Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als
"Nein"-Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen
in der FGL zu besetzen sind, so sind die Kandidaten mit den höchsten
Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Stimmen-Differenzen) gewählt.
Der Wahlleiter fertigt ein Protokoll über die Feststellung des
Wahlergebnisses an, das die Mitglieder der Wahlkommission unterzeichnen. Das
Protokoll wird der übergeordneten GI-Gliederung mit der Bitte zugesandt,
die Wahl zu bestätigen.
- Verfahren für die Wahl des FG-Sprechers
Die erste Sitzung einer neu berufenen bzw. neu gewählten und
bestätigten FGL wird vom Sprecher der übergeordneten GI-Gliederung
unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen. Zu Beginn der Sitzung bittet er
aus der Mitte der FGL um Vorschläge für das Amt des Sprechers und
seines Stellvertreters und führt dann die Wahl durch. Nach erfolgter Wahl
übergibt der Sitzungsleiter die Leitung an den neu gewählten
Sprecher, der sein Amt so lange kommissarisch ausführt, bis er vom
Leitungsgremium der übergeordneten Gliederung bestätigt wird; das
Protokoll der ersten Sitzung wird von beiden Sitzungsleitern unterzeichnet
und der übergeordneten GI-Gliederung mit der Bitte um Bestätigung der
Wahl zugeleitet. Wird die Wahl nicht bestätigt, erfolgt eine Wiederholung
des Verfahrens.
- Verfahren bei Auflösung der FG
Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt auf Antrag der bergeordneten
GI-Gliederung(en) und bedarf der Bestätigung durch die zuständige(n)
Fachbereichsleitung(en) und das Präsidium. Die FGL muss vor einem
Auflösungsantrag an das Präsidium gehört werden. Falls die
aufgelöste FG über eigene Mittel verfügte, werden diese der
übergeordneten GI-Gliederung gutgebracht.
- Genehmigung und Änderung einer FG-Ordnung
Änderungen einer genehmigten FG-Ordnung innerhalb der
Fachgruppenrahmenordnung werden auf Vorschlag der FGL von der
übergeordneten Fachgliederung beraten und beschlossen; sie treten nach
Zustimmung durch den Vorstand in Kraft.
Diese Ordnung der Fachgruppe wurde von der FGL am 9.10.95 verabschiedet und
am [Datum steht noch nicht fest] im Auftrag des
Präsidiums genehmigt.