2.2 Die Vorgaben für die Planung

Was haben die Stundenplaner nun bei der Einplanung zu beachten? Wie bereits oben erwähnt, gibt es zahlreiche Nebenbedingungen, die bei der Einplanung beachtet werden müssen. Manche Nebenbedingungen sind zwingend, manche sollten nach Möglichkeit beachtet werden. Allgemein kann man diese Bedingungen in die folgenden vier Kategorien einteilen:

Wie diese Vorgaben im einzelnen aussehen, soll nun an dieser Stelle veranschaulicht werden.

2.2.1 Prüfungs- und Studienordnungen

Die Prüfungsordnung gibt vor, welche Leistungen vom Studierenden zu erbringen sind. Teilweise wird die Teilnahme an bestimmten Fächern vorgeschrieben (z. B. Pflichtfächer) oder es besteht die Möglichkeit, unter mehreren Fächern (z. B. Wahlpflichtfächern) eins bzw. mehrere auszuwählen. Jedoch enthält die Prüfungsordnung noch keine zeitliche Festlegung oder Empfehlung.

In der Studienordnung eines Studiengangs findet man die Studienpläne, welche die Teilnahme an Veranstaltungen für ein bestimmtes Semester empfehlen. So heißt es in der Studienordnung für den Studiengang "Elektrotechnik" wörtlich: "Der Studienplan dient dem Studenten als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums". Diese Studienpläne sind nun die Grundlage für die Arbeit der Stundenplaner. Sie versuchen, die Veranstaltungen so zu plazieren, daß für jeden Studierenden die Möglichkeit besteht, der Empfehlung der Studienpläne zu folgen. So dürfen etwa Pflichtveranstaltungen nicht parallel gelegt werden. Dies würde die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen praktisch ausschließen. Weiter sollte möglichst versucht werden, daß sinnvolle Belegungen von Wahlpflichtfächern nicht ausgeschlossen werden.

2.2.2 Vorgaben durch Dozenten

Die Einplanung der Veranstaltungen durch die Stundenplaner betrifft selbstverständlich auch die persönliche Zeitplanung der Dozenten. Diese können in einem bestimmten Umfang Ausschlußzeiten nehmen und haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Terminwünsche zur Planung zu äußern. Die Berücksichtigung dieser Vorgaben ist jeweils abhängig von ihrer Realitätsnähe und dem Durchsetzungsvermögen der Stundenplaner.

Die von den Dozenten gehaltenen Veranstaltungen stellen Anforderungen an die Ausstattung und Größe des Veranstaltungsorts. Es muß ein Raum gefunden werden, dessen Platzangebot möglichst der zu erwartenden Hörerzahl entspricht. Als Ausstattung könnten z. B. ein Tageslichtprojektor oder große Tafeln erforderlich sein.

2.2.3 Raumplanung der Verwaltung

Die Verwaltung ist für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten verantwortlich. Grundsätzlich können die Räume jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten der Universität belegt werden. Die etwa 85 für den Lehrbetrieb zur Verfügung stehenden Seminarräume und Hörsäle sind zum großen Teil fest auf die einzelnen zwölf Fachbereiche verteilt. Dabei ist es üblich, daß sich mehrere Fachbereiche einen Raum über der Zeit teilen. Den Fachbereichen wurden dazu jeweils Zeitfenster zugeteilt, d. h. die Fachbereiche dürfen einen bestimmten Raum nur innerhalb der ihnen fest vorgegebenen Zeiten einplanen. Die ausschließliche Nutzung eines Raumes durch nur einen Fachbereich ist eher selten.

In der Verwaltung der Universität wird angestrebt, die Raumzuteilung für die Fachbereiche möglichst von Semester zu Semester beizubehalten. Die Stundenplaner der Fachbereiche müssen im allgemeinen mit den ihnen zugeteilten Räumen und Zeitfenstern auskommen und können nur in "Notsituationen" zusätzliche Räume bzw. Zeitfenster von der Verwaltung anfordern.

2.2.4 Interessen der Studierenden

Die einzige Gruppe, die keine Vorgaben macht, ist die der Studenten. Sie haben Interessen, die von den Stundenplanern nach Möglichkeit vertreten werden sollten. Dabei ist es von Fachbereich zu Fachbereich sehr verschieden, in welchem Maß diese Interessen während der Einplanung beachtet werden. Oft konkurrieren diese Interessen mit den Vorgaben der Dozenten.

Das Anliegen der Studenten ist, daß möglichst "sinnvolle" Stundenpläne erstellt werden. So sollten z. B. Springstunden über vier Stunden vermieden werden, da diese "Freizeit" meist nur schlecht mit einer sinnvollen Tätigkeit ausgefüllt werden kann. Außerdem sind Überschneidungen zwischen Veranstaltungen ein möglichst zu vermeidendes Ärgernis. Diese Forderung deckt sich mit den Vorgaben durch die Studienpläne der Studienordnungen.

Die Einplanung von Veranstaltungen in die Zeit zwischen 16 und 18 Uhr sollte vermieden werden, da die Konzentration der Hörer zu diesem Zeitpunkt einen Tiefpunkt erreicht hat. Gleiches gilt natürlich auch für die Dozenten. Beim derzeitigen knappen Raumangebot ist dies jedoch nur schwierig zu realisieren. Dennoch sollte von noch späteren Veranstaltungsterminen nur im "Notfall" Gebrauch gemacht werden. Generell kann man sagen, daß sich das tägliche Leistungshoch zwischen 8 und 12 Uhr befindet. In diesem Zeitraum sollten Veranstaltungen bevorzugt plaziert werden. Diese Leistungsdaten sind das Ergebnis aus Untersuchungen im Bereich der Chrono-Biologie (siehe [PM, 1995]). Selbstverständlich ist die Leistungskurve eines jeden Menschen individuell verschieden. Statistische Untersuchungen ergeben die folgende Leistungskurve (REFA-Normkurve):

Physiologische Leistungsbereitschaft als %-Abweichung

Es soll angemerkt werden, daß ein guter Stundenplan einen wichtigen Beitrag zu kurzen Studienzeiten darstellt. Diese werden heute sowohl von der Industrie als auch von der Politik stark gefordert.

Soweit die Vorgaben der Stundenplaner. Wo genau liegen nun die Probleme, die den Prozeß der Stundenplanung so aufwendig und schwierig machen?

 

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