Lizenzvereinbarung

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Prambel

Dem Open-Source-Gedanken folgend stellt der Lizenzgeber diese Software jedem 
Interessenten unter folgenden, an der Lesser Gnu Public License (LGPL) 
orientierten, Konditionen unentgeltlich zur Verfgung. Sobald das Institut fr 
Rechtsfragen der Freien und Open Source Software eine deutschsprachige Version 
der LGPL entwickelt hat, wird diese die vorliegende Lizenz ersetzen.

Ziel dieser Lizenzvereinbarung ist es, die freie Verwendung des nachfolgend 
beschriebenen Werkes durch jedermann zu ermglichen. Um dies zu gewhrleisten, 
ist es erforderlich, die weitere Nutzung durch fr jeden Nutzer geltende 
Nutzungsbedingungen zu regeln. 

Lizenzgeber im Sinne dieses Vertrages ist die Universitt Bremen, vertreten durch 
den Rektor (im Folgenden: "Lizenzgeber"). Der Lizenzgeber hat die Software 
Heterogeneous Tool Set" (Hets, im folgenden: "Software") entwickelt. Die Software 
besteht aus einem Kommandozeilen-Werkzeug zur Analyse von Spezifikationen und 
einer grafischen Oberflche zum Spezifikations- und Beweismanagement mittels 
Entwicklungsgraphen. 

Dem Open-Source-Gedanken folgend stellt der Lizenzgeber diese Software jedem 
interessierten Nutzer (im Folgenden: "Lizenznehmer") unter bestimmten Konditionen 
unentgeltlich zur Verfgung. Jeder Lizenznehmer verpflichtet sich, die nachfolgenden 
Nutzungsbedingungen zu beachten.



 1 Grundsatz

Jedem Lizenznehmer wird ein einfaches, rtlich und zeitlich nicht beschrnktes 
Recht an der Software eingerumt, unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen 
die Software lizenzgebhrenfrei umfassend zu nutzen, insbesondere zu 
vervielfltigen, zu verbreiten und zu verarbeiten.  Es gelten ausschlielich die 
nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Entgegenstehenden Allgemeinen 
Geschftsbedingungen wird ausdrcklich widersprochen. Durch Ausbung der 
nachfolgend beschriebenen Rechte, insbesondere durch Vervielfltigung oder 
Verbreitung der Software kommt ein Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber und 
Lizenznehmer zustande.




 2 Vervielfltigung

Der Lizenznehmer hat das Recht, auf beliebigen Medien unvernderte Kopien der 
Software anzufertigen und zu verbreiten. Voraussetzung dafr ist, dass auf jeder 
Kopie ein Hinweis auf den Lizenzgeber und diese Lizenzvereinbarung deutlich 
erkennbar ist, und die Quelltexte zusammen mit der Software zur Verfgung gestellt 
werden.


 3 Vernderung und Verbreitung

Der Lizenznehmer hat das Recht, Kopien der Software oder von Teilen davon zu 
verndern und diese Vernderungen unter den Bedingungen des  2 dieser 
Vereinbarung und den nachfolgenden Voraussetzungen zu verbreiten:

1.	Die vernderte Software muss mit einem deutlich erkennbaren Vermerk 
versehen sein, der auf den ursprnglichen Lizenzgeber und die 
vorgenommene Modifizierung hinweist und das Datum der nderung angibt.

2.	Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass die Software als Ganzes oder von 
Teilen davon Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne 
Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.

3.	Entsteht bei der Bearbeitung ein Urheberrecht des Lizenznehmers, so ist 
dieses Recht den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu unterstellen, wenn 
das neue Werk verbreitet wird.  


 4 Sonstige Verpflichtungen

1.	Hinweise auf die Geltung dieser Lizenzvereinbarung drfen vom 
Lizenznehmer nicht verndert oder gelscht werden. 

2.	Die Nutzung der Software durch Dritte darf nicht von der Erfllung von 
Verpflichtungen abhngig gemacht werden, die nicht in dieser Vereinbarung 
aufgefhrt sind.

3.	Die Nutzung der Software darf nicht durch technische Schutzmanahmen, 
insbesondere Kopierschutzvorrichtungen, verhindert oder erschwert werden.


 5 Gewhrleistungsausschluss, Aktualisierung

1.	Die Mngelgewhrleistung des Lizenzgebers beschrnkt sich auf arglistig 
verschwiegene Sach- oder Rechtsmngel. Der Lizenzgeber gibt keinerlei 
Garantien ab und sichert keine Eigenschaften zu. Er haftet im brigen nur fr 
solche Schden, die auf einer vorstzlichen oder grob fahrlssigen 
Pflichtverletzung beruhen. 

2.	Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu 
aktualisieren.



 6 Nutzerforum 

Der Lizenzgeber leistet weder Support noch Beratung. Ohne Anerkennung einer 
Rechtspflicht wird sich der Lizenzgeber bemhen, ein Nutzerforum einzurichten, in 
dem Beitrge, die sich auf die Software oder deren Weiterentwicklung beziehen, 
verffentlicht werden knnen.



 7 Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarung

Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Fr 
Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung entstehen, wird die ausschlieliche 
Zustndigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist Bremen.


 8 Beendigung bei Zuwiderhandlung

Jede Verletzung einer Verpflichtung dieser Vereinbarung beendet automatisch die 
Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. 



 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, 
wird die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Die Parteien werden sich 
bemhen, die ungltige Klausel durch eine dem Vereinbarungszweck 
nahekommende zu ersetzen.

