Ist die Funktion
analytisch in einem einfach zusammenhängenden Gebiet
, so gilt für jede geschlossene, stückweise stetige, ganz in
gelegene Kurve
Eine Variante dieses Theorems ist die Aussage, dass ein Integral zwischen
zwei Punkten
und
unter den genannten Voraussetzungen
unabhängig von dem Integrationsweg ist, solange er nur in dem Gebiet
verläuft
Der Beweis dieses Theorems kann in verschiedener Weise geführt werden. Für eine einfache Argumentation mit einer Anleihe an die Vektoranalysis im Reellen schreibt man

Von Interesse für die weitere Verwertung des Integralsatzes sind die
folgenden Betrachtungen. Hat man zwei geschlossene, gleich orientierte
Wege
und
, von denen der eine ganz im
Innern des zweiten liegt (siehe Abb. 2.5a), so ist
Eine entsprechende Beweisführung (siehe Abb. 2.6) zeigt, dass diese
Aussage auf den Fall, dass mehrere gleichorientierte Wege innerhalb von
liegen, erweitert werden kann
Aus dem Integraltheorem lassen sich, unter den gleichen Voraussetzungen, die oft benutzten Cauchyschen Integralformeln herleiten. Die erste dieser Formeln lautet:
Eine positiv orientierte, geschlossene Kurve
liegt in dem
Regularitätsgebiet
einer Funktion
. Ist
ein
beliebiger Punkt im Innern des von
umschlossenen Gebietes, so gilt für
die analytische Funktion
an der Stelle
die Formel
Der Beweis dieser Formel beruht auf der Zerlegung
Neben der Hauptformel gelten unter den gleichen Voraussetzungen für die Ableitungen einer analytischen Funktion
Der Beweis dieser Formel ist etwas umständlicher. Man betrachtet
explizit die Differentialkoeffizienten für gegebenes
, wobei jeweils die
Formel für die
-te Ableitung einzusetzen ist, und schätzt die
jeweiligen Integrale ab. Auf diese Weise kann man den Nachweis mittels
vollständiger Induktion führen.
Die Definition von analytischen Funktionen basiert auf der Forderung der Differenzierbarkeit, d.h. der Existenz der ersten Ableitung. Die Cauchyformeln zeigen, dass für solche Funktionen aus der Existenz der ersten Ableitung die Existenz aller höheren Ableitungen folgt.