2 Randwertaufgaben
Die analytische Lösung der Laplacegleichung erfordert aus technischer
Sicht Separation der Variablen. Aus physikalischer Sicht ist das durch
die Laplacegleichung gestellte Potentialproblem erst vollständig
durch die Vorgabe von Randbedingungen definiert. Da die Laplacegleichung
(ebenso die Poissongleichung) eine lineare Differentialgleichung des
elliptischen Typus ist, können als Randbedingungen nur
Potentialwerte auf (geschlossenen) Flächen
oder
die Normalenableitung des Potentials auf (geschlossenen) Flächen
oder auch eine lineare Kombination dieser Vorgaben, gegeben sein.
Im ersten Fall wird das Potentialproblem als ein Dirichletsches
Randwertproblem bezeichnet. Die Bedingungen
wobei die Flächen
geschlossen oder offen sein können, sind
Dirichletsche Randbedingungen.
Abbildung 3.1:
Vorgabe bei Randwertproblemen der Elektrostatik
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Die Problemstellung in dem zweiten Randwertproblem lautet: Auf Flächen
dient die Normalenableitung
zur Festlegung der gesuchten Lösung. Dieses Problem bezeichnet man
als ein Neumannsches Randwertproblem.
Die Frage, die sich im Rahmen der Untersuchung der Struktur dieser
Randwertaufgaben stellt, ist die Frage nach der Eindeutigkeit der
Lösung dieser Randwertprobleme. Zur Beantwortung dieser Frage
kann man ein Gebiet
betrachten, das von zwei Flächen
Abbildung 3.2:
Illustration der Geometrie der Randwertprobleme
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und
umschlossen ist (Abb. 3.2). In diesem Gebiet betrachtet
man die Lösung der Laplacegleichung
mit den Randbedingungen
auf den jeweiligen Flächen
.
Man kann dann folgendermaßen argumentieren:
Nimmt man an, dass zwei Lösungen
und
existieren, die die Differentialgleichung und einen der Sätze von Randbedingungen
erfüllen, so gilt für die Differenz der beiden Lösungen
die Laplacegleichung
sowie entweder
Für die Differenzfunktion
berechnet man den folgenden Ausdruck
Der erste Term auf der rechten Seite dieser Gleichung verschwindet, da
eine Lösung der Laplacegleichung ist. Für das Volumenintegral über das
Gebiet
gilt somit
Die rechte Seite kann mit dem Divergenztheorem (Band 1 Math.Kap. 5.3.3) umgeschrieben
werden
Es ist noch eine kurze Erläuterung zu der Orientierung der Flächenelemente
und
nötig. Da das Gebiet
nicht notwendigerweise
einfach zusammenhängend ist, müssen die Begrenzungsflächen formal durch eine
doppelt belegte Zwischenfläche verbunden werden. Damit ergeben sich die in
(Abb. 3.3) angedeuteten Orientierungen von
und
jeweils in das Gebiet
hinein. Die Trennfläche
selbst liefert keinen Beitrag.
Abbildung 3.3:
Umsetzung der Geometrie bei Randwertproblemen
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Da die Vektoren
in jedem Punkt senkrecht auf den Flächen
stehen, erhält man
Sowohl im Fall der Randbedingung (a) als auch im Fall der Randbedingung
(b) verschwinden die beiden Oberflächenintegrale. Es ist auf der
Berandung entweder
oder
gleich Null. Da der Integrand des Volumenintegrals (ein Skalarprodukt)
positiv definit ist, kann die Aussage
nur erfüllt sein, wenn
bzw.
ist.
Die Folgerung ist also: Lösungen der Laplacegleichung, die entweder Dirichletsche
oder Neumannsche Randbedingungen erfüllen, können sich höchstens um eine
Konstante unterscheiden. Im Fall von Dirichletbedingungen gilt sogar wegen
die Aussage
Die Konstante muss den Wert Null
haben. Es gibt eine eindeutige Lösung
.
Im Fall der Neumannbedingungen ist
Die Konstante ist durch die Randbedingung nicht festgelegt.
Der folgende Punkt muss beachtet werden: Voraussetzung für die Anwendung
des Divergenztheorems ist das Vorliegen von geschlossenen Flächen
.
Nur dann kann man die Eindeutigkeit der Lösung garantieren.
Ist neben den Randwerten noch eine Ladungsverteilung (Abb. 3.4)
vorgegeben, so steht die Poissongleichung
eine inhomogene Differentialgleichung, zur Diskussion. Bezüglich der
Frage der Eindeutigkeit der Lösung dieses Potentialproblems kann
man die Argumentation zu der Laplacegleichung nahezu wörtlich wiederholen.
Abbildung 3.4:
Zur Eindeutigkeit der Lösung der Poissongleichung
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Nimmt man an, dass für die Differentialgleichung
zwei verschiedene Lösungen
und
existieren, die von der
gleichen Ladungsverteilung hervorgebracht werden und die die gleichen
Randbedingungen erfüllen, so gilt für die Differenzfunktion wiederum
mit
Die weitere Argumentation unterscheidet sich nicht von dem Fall der
Laplacegleichung.
< Elektrodynamik Mathematische Ergänzungen > R. Dreizler C. Lüdde 2005