Direkte Anwendung der Rekursion liefert



Der Induktionsschluss verlangt zum Nachweis der Gültigkeit für die Schritte
(1)
Gültigkeit für (explizit)

(2)
Induktionsvermutung:
auf der Basis der direkten Rechnung.

(3)
Induktionsschluss: Setze in die Rekursion
den 'vermuteten' Ausdruck für ein und sortiere

Dies ist aber genau der erforderliche Ausdruck für . Mit der Gültigkeit der Formel für folgt somit die Gültigkeit für



<Mechanik   Details >  R. Dreizler C. Lüdde     2008