Direkte Anwendung der Rekursion liefert
Der Induktionsschluss verlangt zum Nachweis der Gültigkeit für
die Schritte
- (1)
- Gültigkeit für
(explizit)
- (2)
- Induktionsvermutung:
auf der Basis der direkten Rechnung.
- (3)
-
Induktionsschluss: Setze in die Rekursion
den 'vermuteten' Ausdruck für
ein und sortiere
Dies ist aber genau der erforderliche Ausdruck für
. Mit der Gültigkeit der Formel für
folgt somit die Gültigkeit für
<Mechanik Details > R. Dreizler C. Lüdde
2008